Grünabfall Container
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Weisgerber Umweltservice

Grünabfall Container

Normaler Preis €202,30 €0,00
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

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Folgende Abfälle sind erlaubt: Folgende Abfälle sind nicht erlaubt:
  • Äste und Wurzeln (< 25 cm Durchmesser, max. 250 cm Kantenlänge)
  • Büsche und Sträucher
  • Laub
  • Moos
  • Pflanzenreste
  • Rasenschnitt
  • Stauden
  • Äste und Wurzeln (> 25 cm Durchmesser, größer 250 cm Kantenlänge)
  • Bioabfälle aus Haushaltungen (Küchen- und Speisereste)
  • Belastete Böden (z.B. Ölverschmutzt)
  • Erdaushub
  • Straßenkehricht


Ihr Grünabfall Container

Hier mieten Sie ganz einfach und bequem Ihren Container für Grünschnitt, welchen wir Ihnen zuverlässig und unkompliziert zu Ihrem Wunschtermin liefern!

Als Grünabfall/Grünschnitt werden üblicherweise alle Gartenabfälle bezeichnet, die bei Garten- und Grünflächenarbeiten anfallen.

Ihr schneller Weg zum gewünschten Grünabfall Container

Wählen Sie zunächst die richtige Größe für Ihren Container aus und teilen uns dann das gewünschte Lieferdatum sowie Abholdatum mit.

Nun müssen Sie uns lediglich noch Ihre persönlichen Daten sowie die Lieferadresse nennen und eine der verfügbaren Bezahlarten wählen.

Sie erhalten dann zunächst eine Eingangsbestätigung und nach interner Prüfung der Bestellung eine verbindliche Auftragsbestätigung.


Was kostet ein Grünabfall Container

Der für den gewählten Container angegebene Pauschalpreis* beinhaltet folgende Leistungen:

  • Gesetzeskonforme und umweltschonende Verwertung/Beseitigung der Abfälle (ggf. inkl. anfallender Sortierkosten in unseren Anlagen)
  • Miete für 14 Tage**
  • 19 % Mehrwertsteuer

Der ausgewiesene Versandpreis beinhaltet folgende Leistungen:

  • Lieferung und Abholung des Containers zum gewünschten Termin

*Der Pauschalpreis bezieht sich auf die für den entsprechenden Container genehmigten Abfälle. Um weitere Kosten für eine eventuelle Nachsortierung und Verwertung/Beseitigung auszuschließen, bitten wir auf eine korrekte Befüllung zu achten. Im Falle einer nicht sortenreinen Befüllung, sind wir gezwungen die Mehrkosten separat in Rechnung zu stellen. Die Preise gelten ausschließlich für Bestellungen über den Onlineshop.

**ab dem 15. Tag berechnen wir eine Miete von € 2,- pro Behälter und Tag über die Sie eine separate Rechnung von uns erhalten.

 

Auf die richtige Befüllung achten

In Ihrem Container für Grünabfälle dürfen Sie alle sortenreinen Grünabfälle entsorgen. Um zusätzliche Kosten für eine nachträgliche Sortierung und Entsorgung zu vermeiden, sollte eine Mischung mit anderen Materialien (z.B. Kunststoffe, Bauschutt, Textilien o.ä.) vermieden werden.

Was darf in den Grünabfall Container:

  • Äste und Wurzeln (< 25 cm Durchmesser, max. 250 cm Kantenlänge)
  • Büsche und Sträucher
  • Laub
  • Moos
  • Pflanzenreste
  • Rasenschnitt
  • Stauden

Was darf nicht in den Grünabfall Container:

  • Äste und Wurzeln (> 25 cm Durchmesser, größer 250 cm Kantenlänge)
  • Bioabfälle aus Haushaltungen (Küchen- und Speisereste)
  • Belastete Böden (z.B. Ölverschmutzt)
  • Erdaushub
  • Straßenkehricht

Fällt bei Ihren Arbeiten eine der nicht genehmigten Abfallfraktionen an, können Sie uns gern kontaktieren und wir bieten Ihnen eine sortenreine Entsorgungsmöglichkeit!

Wie sollte der Grünabfall Container befüllt werden:

Aus Sicherheitsgründen darf der Container maximal bis zur oberen Kante befüllt werden.

 

Folgende Punkte sollten Sie grundsätzlich beachten

Platz für Lieferung und Gestellung des Containers:

  • Achten Sie auf ausreichend Platz für die Anlieferung (Rangierfläche von ca. 4m Breite und 15m Länge) und Gestellung (10m² - 25m²) des Containers und informieren Sie uns vorab über ggf. vorhandene Beschränkung auf dem Weg zu Ihnen (enge Tore, niedrige Brücken, Schotterwege etc.)
  • Der geplante Stellplatz für den Container sollte auf gut befestigtem Untergrund sein. Je nach Größe und Fraktion können die Container sehr schwer werden.

Genehmigungen:

  • Planen Sie den Container auf einer öffentlichen Fläche (Straße, Parkplatz o.ä.) abzustellen, sollten Sie vorab die zuständigen Behörden bei der Gemeinde informieren und ggf. eine entsprechende Genehmigung beantragen.